Unmittelbare Handlungspflicht für Unternehmen in Sachen Zeiterfassung
Arbeitsgericht Emden: Arbeitgeber sind bereits jetzt unmittelbar zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems verpflichtet.
Arbeitsgericht Emden: Arbeitgeber sind bereits jetzt unmittelbar zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems verpflichtet.