Neue Stolperfalle bei der Massenentlassungsanzeige – Update #2
Eine Massenentlassungsanzeige ohne die „Soll-Angaben“ aus § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG führt nach Auffassung des LAG Hessen zur Unwirksamkeit der Kündigungen.
Eine Massenentlassungsanzeige ohne die „Soll-Angaben“ aus § 17 Abs. 3 S. 5 KSchG führt nach Auffassung des LAG Hessen zur Unwirksamkeit der Kündigungen.