Betriebsrat: Selbst verantwortlich für den Datenschutz?
Gerichte und Behörden könnten Betriebsräte künftig als datenschutzrechtlich eigenständig Verantwortliche einordnen. Für Arbeitgeber hieße dies "Steine statt Brot".
Gerichte und Behörden könnten Betriebsräte künftig als datenschutzrechtlich eigenständig Verantwortliche einordnen. Für Arbeitgeber hieße dies "Steine statt Brot".