Missbrauchsaufsicht über die Energiepreisbremsen
Das Bundeskartellamt ist mit Einführung der Energiepreisbremsen für die Missbrauchsaufsicht über die Entlastungsregelungen zuständig.
Das Bundeskartellamt ist mit Einführung der Energiepreisbremsen für die Missbrauchsaufsicht über die Entlastungsregelungen zuständig.