21. April 2015
Adblock Plus
Wettbewerbsrecht (UWG)

Adblock Plus verteidigt sich vor dem LG Hamburg erfolgreich gegen Verlage

Das LG Hamburg hat eine Klage von Zeit Online und Handelsblatt abgewiesen. Adblock Plus stellt keine wettbewerbswidrige Behinderung der Online-Medien dar.

Das Landgericht Hamburg hat heute eine Klage von Zeit Online und Handelsblatt abgewiesen, mit der die Unterdrückung der Werbeanzeigen durch den Online-Werbeblocker Adblock Plus auf den Portalen der Verlage verhindert werden sollte. Der Vertrieb des Werbeblockers Adblock Plus stellt nach Auffassung des Landgerichts Hamburg (416 HKO 159/14, n. rechtskräftig) keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Online-Medien dar.

In der mündlichen Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter erkennen, dass es stets der Internetnutzer selbst sei, der darüber entscheide, ob er Onlinewerbung sehen möchte oder nicht. Der Umstand, dass „akzeptable″ Werbung aufgrund teilweise entgeltlicher Verträge mit Werbetreibenden „durchgelassen″ wird, ändert daran nach Auffassung des Gerichts nichts.

Schon im September 2013 war die ProSiebenSat1 Digital GmbH mit einem ähnlichen Eilantrag beim Landgericht Hamburg gescheitert. Hier wurde Hauptsacheklage beim Landgericht München erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Hinweis in eigener Sache: CMS Hasche Sigle hat die Eyeo GmbH in dem genannten Verfahren vertreten.

Tags: 416 HK O 159/14 Adblock Werbeblocker Werbefinanzierung Whitelist