19. Januar 2011
Die neuen DIS-Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (3): Gutachten
Dispute Resolution

Die neuen DIS-Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung (3): Gutachten

Im dritten Teil unserer Serie zu den neuen Verfahrensordnungen der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) geht es heute um das Gutachtensverfahren.

In diesem Verfahren können die Parteien ein nicht-bindendes Gutachten zur Klärung einer Streitigkeit einholen. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Einholung eines Gutachtens, der bei der DIS einzureichen ist und die Antragsbegründung bereits beinhalten muss. Das Gutachten wird von einem Gutachter erstattet. Die Parteien müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Verfahrensbeginn auf die Person des Gutachters einigen. Gelingt dies nicht, können sie die Entscheidung auch dem DIS-Ernennungsausschuss übertragen.

Der Antragsgegner hat nach Verfahrensbeginn vier Wochen Zeit, um eine schriftliche Antragserwiderung einzureichen. Danach hat jede Partei nochmals Gelegenheit, innerhalb von aufeinanderfolgenden, jeweils zweiwöchigen Fristen in einem weiteren Schriftsatz Stellung zu nehmen. Halten die Parteien oder der Gutachter dies für notwendig, kann eine mündliche Verhandlung durchgeführt werden.

Das Verfahren endet mit einer Entscheidung des Gutachters. Diese soll im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach der mündlichen Verhandlung bzw. nach dem letzten Schriftsatz ergehen.

Der Vorzug dieses Verfahrens: Die Parteien erhalten relativ schnell und unkompliziert eine Entscheidung über ihre Streitigkeit durch einen neutralen Dritten in einem vertraulichen Rahmen. Die Dauer des gesamten Verfahrens soll dabei nur ca. 3 Monate ab Beginn betragen. Auch die Kosten des Verfahrens sind überschaubar. Zwar ist die Entscheidung des Gutachters nicht bindend, jedoch kommt einer solchen Entscheidung häufig eine hohe faktische Bindungswirkung für die Parteien zu.

Für Vertragsparteien ist es also durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob ein DIS-Gutachtensverfahren in ihrer konkreten Situation hilfreich sein könnte. Sind sich die Parteien hierüber unsicher, kann diese Frage auch im Rahmen eines vorgeschalteten Konfliktmanagementverfahrens geklärt werden.

Nähere Informationen zur DIS-Gutachtensordnung können unter http://www.dis-arb.de/ abgerufen werden.

Hier geht es zu Teil 1 der Serie: Schiedsgutachten

Hier geht es zu Teil 2 der Serie: Projektbegleitende Adjudikation

Zur neuen DIS-Konfliktmanagementordnung hier klicken

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