19. November 2010
Anwaltskanzlei
CMS Kanzleialltag

In den Fängen der Datenkrake: Street View am eigenen Leib

Na endlich! Nachdem der angekündigte Start von Google Street View ein offensichtlich willkommenes Thema im medialen Sommerloch war, ist der Dienst für Deutschland jetzt online. Und während sich aktuell eine wiederum erregte Diskussion über Mängel und Umgehungsmöglichkeiten der Verpixelung von Gesichtern und Häuserfassaden entspannt, haben wir bei der virtuellen Entdeckungsreise die ein oder andere Entdeckung gemacht – längst nicht so spektakulär wie auf einschlägigen Kuriosa-Seiten, aber immerhin: Bei Aufruf der Adresse unseres früheren Büros leuchtet unser Schriftzug in längst nicht mehr sichtbarer Größe und Positionierung, und auch ohne näheres Zoomen sind drei Kollegen und eine Kollegin kurz vor bzw. beim Gang zum gemeinsamen Mittagessen deutlich erkennbar:

Die google’sche Pixelei der Gesichter (übrigens wesentlich durchsichtiger als bei den widerspruchsbedingt verschleierten Häuserfassaden) hilft da nur bedingt weiter. Zutreffend stellt das „Handbuch des Persönlichkeitsrechts″ in den Erläuterungen zu zu § 22 KUG fest:

Insofern sind auch die in der Presse und im Fernsehen teilweise festzustellenden Bemühungen durch Augenbalken, Pixelungen des Gesichts und sonstige Maßnahmen das Gesicht unkenntlich zu machen unbehelflich, wenn und solange sich die Erkennbarkeit aus anderen Umständen, die gleichzeitig mit der Bildveröffentlichung mitgeteilt werden, ergibt. Eine Erkennbarkeit liegt nicht erst dann vor, wenn auch der flüchtige Durchschnittsleser oder Betrachter den Abgebildeten erkennen kann. Vielmehr ist bereits die Erkennbarkeit durch einen mehr oder weniger großen Bekanntenkreis ausreichend.

Dem ist nichts hinzuzufügen – unsere noch unvollständige interne Strichliste umfasst einen eher mehr als weniger großen Personenkreis, die betroffenen Kollegen tragen ihren virtuellen Ruhm aber bislang mit Fassung und sich selbst dem Vernehmen nach auch nicht mit Gedanken an rechtliche Schritte.

Tags: 15 Minuten Ruhm Abbildung ohne Einwilligung Google Street View Persönlichkeitsrecht Social Media