22. Oktober 2013
Wettbewerbsrecht (UWG) CMS Compliance Digitale Transformation Gewerblicher Rechtsschutz

Wikipedia Undercover

„Schleichwerbung? Wir doch nicht″. Um es einmal mehr klar zu sagen: Wer selbst oder durch eine beauftragte Agentur das Image seines Unternehmens im Netz etwas „aufpolieren″ will, handelt immer dann rechtswidrig, wenn dies für den Rest der Welt nicht erkennbar ist. Das gilt besonders bei Wikipedia.

Juristisch gibt es nicht mehr viel zu ergänzen: In vielen früheren Beiträgen haben wir uns damit beschäftigt, dass die Grenzen zwischen „redaktionellen″ und werblichen Inhalten fließend sind und die Sensibilität für das Thema so wenig ausgeprägt ist, dass selbst einige Gerichte noch Schwierigkeiten mit der eindeutigen Rechtslage haben. Der Kollege Stephan Dirks bringt es in einem aktuellen Beitrag nochmals auf den Punkt.

Doch nicht nur die gesetzgeberischen Regeln, sondern auch die Plattformregeln aller gängigen Social Media- und Wissensplattformen haben in aller Regel etwas gegen „Undercover″-Einsätze der PR-Abteilungen oder ihrer Beauftragten. So kann es nicht verwundern, dass Wikipedia nach einer Reihe von Schleichwerbe-„Skandalen″ jetzt ein wenig aufräumt: Wie die Wikimedia Foundation berichtet, werden mehr als 250 accounts dicht gemacht, die im Verdacht stehen, bestimmte unternehmerische oder lobbyistische Interessen bedienen zu wollen. Wikipedia-Direktorin Sue Gardner begründet den Schritt wie folgt:

„Being deceptive in your editing by using sockpuppets or misrepresenting your affiliation with a company is against Wikipedia policy and is prohibited by our Terms of Use. We urge companies to conduct themselves ethically, to be transparent about what they’re doing on Wikipedia, and to adhere to all site policies and practices.″

Die Überraschung bei den so „Aufgeflogenen″ hält sich in den USA offenbar in Grenzen, wie Spiegel Online berichtet.

Dass in Deutschland bei derartigen Praktiken wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, etwa nach § 4 Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) drohen, ist den Beteiligten nur selten klar.

Kermit den Frosch hat es übrigens auch schon erwischt.

Tags: PR Schleichwerbung Undercover unlauterer Wettbewerb Verbraucherschutz Wikipedia