18. Juni 2015
Das Energieaudit
Energiewirtschaft & Klimaschutz

Das Energieaudit– neue Pflichten für Unternehmen 

Die meisten Unternehmen müssen zukünftig regelmäßige Energieaudits durchführen. Aufgrund der kurzen Übergangsfristen ist Eile geboten. Wir beraten!

2012 ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) in Kraft getreten. Sie soll unionsweit zu einer effizienteren Energienutzung führen, und führt eine Reihe von energiebezogenen Maßnahmen und Pflichten auf.

Europäische Regelungen zur Steigerung der Energieeffizienz

Besonders relevant ist die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits. Unternehmen aller Branchen sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihren gesamten Energieeinsatz systematisch zu identifizieren und zu analysieren. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur Kleinstunternehmen, kleinere und mittlere Unternehmen (sog. KMUs), sowie Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach Maßgabe des europäischen „Eco-Management and Audit Scheme″, EMAS unterhalten.

Keine einheitlichen Detail-Regelungen zu Energieaudits in der EU

Die Regelungen im Detail sind in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die Energie- und Umwelt-Teams von CMS haben daher ein Onlinetool entwickelt, das die Prüfung unterstützt, welche Schritte ein Unternehmen konkret durchführen muss.

Das Tool ist über folgenden Link zu erreichen: EU Energy Assessment Requirements. Um einen einfachen und schnellen Überblick zu erhalten, ist das Energieaudit-Tool in Form einer interaktiven Landkarte gestaltet. So können die Regelungen in den maßgeblichen Mitgliedstaaten leicht überblickt  und verglichen werden.

Dringender Handlungsbedarf noch dieses Jahr

In Deutschland ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie durch eine Anpassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, EDL-G, (BGBl. 2015, 578)  in nationales Recht umgesetzt worden. Die Änderungen sind am 22. April 2015 in Kraft getreten. Demnach sind Unternehmen aller Industrien verpflichtet, ein erstes Energieaudit bereits bis zum 05.12.2015 und im Weiteren im Abstand von vier Jahren durchzuführen. Wer dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird entsprechende Stichproben durchführen.

Für viele Unternehmen besteht also dringender Handlungsbedarf. Da die Durchführung des Energieaudits einige Zeit in Anspruch nimmt, müssen erste Schritte schnellstmöglich eingeleitet werden. Es  kann auch ratsam sein, statt der Durchführung eines Energieaudits ein dauerhaftes Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen. Das EDL-G gestattet hierfür großzügigere Übergangsfristen.

Ein Merkblatt des BAFA gibt Hinweise, was bei der Umsetzung der neuen Verpflichtungen zu beachten ist.

Tags: Energieaudit Energiewirtschaft