26. Oktober 2015
Corporate Governance Kodex 2015
Aktienrecht

Checkliste zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2015

Nach Beschluss der Änderungen des Corporate Governance Kodex 2015 zeigen wir Ihnen die wichtigen Änderungen im Überblick.

Nachdem der Deutsche Corporate Governance Kodex im vergangenen Jahr keine materiellen Änderungen erfahren hat, hat die Regierungskommission am 5. Mai 2015 die diesjährigen Änderungen des Kodex beschlossen.

Empfehlungen an den Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen

Diese beinhalten im Jahr 2015 neben einigen Präzisierungen und Anpassungen an zwischenzeitlich erfolgte Gesetzesänderungen auch neue, ergänzende Empfehlungen an den Aufsichtsrat von börsennotierten Unternehmen.

So soll der Aufsichtsrat zusätzlich zu der bereits bislang festzulegenden Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festlegen.

Zudem soll der Aufsichtsrat sich künftig bei den Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vergewissern, dass diese den im Rahmen der Mandatswahrnehmung zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.

Schließlich soll künftig im Aufsichtsratsbericht darüber informiert werden, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats oder von Ausschüssen oder weniger teilgenommen hat – bislang sollte nur berichtet werden, falls ein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen hat.

Corporate Governance Kodex: Standards für gute Unternehmensführung

Der Kodex stellt wie bisher wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Neben der zusammenfassenden Beschreibung gesetzlicher Vorschriften und Erläuterungen enthält der Kodex Empfehlungen, die auf eine Verbesserung der Unternehmensführung (Corporate Governance) börsennotierter Gesellschaften gerichtet sind. Diese Empfehlungen sind im Kodex durch die Verwendung des Wortes „soll″ gekennzeichnet. Die Gesellschaften können von diesen Empfehlungen abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen („comply or explain″).

Darüber hinaus enthält der Kodex Anregungen, das heißt Vorschläge zur Unternehmensführung, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Für solche Anregungen verwendet der Kodex den Begriff „sollte″.

Checkliste zur Erstellung der Entsprechenserklärung

Um Vorstand und Aufsichtsrat die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erleichtern, haben wir eine Checkliste entwickelt, die als Grundlage für die Erstellung der jährlichen Entsprechenserklärung dienen kann.

Die Checkliste ist untergliedert in die Empfehlungen und Anregungen des Kodex, die sich an Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft richten. Wendet sich eine Empfehlung oder Anregung sowohl an den Vorstand als auch an den Aufsichtsrat, wurde diese der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit halber bei beiden Organen – also doppelt – aufgeführt. Bei den einzelnen Empfehlungen und Anregungen ist jeweils die entsprechende Fundstelle im Kodex angegeben, damit der Leser die Fundstelle leicht im Kodex nachschlagen kann.

Die Checkliste kann hier abgerufen werden.

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