3. August 2012
Abberufung Geschäftsführer
Aktienrecht

Corporate Governance: Checkliste für Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft

Die von der Bundesregierung eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex“ in der Regel einmal jährlich und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor. Am 15. Mai 2012 hat die Regierungskommission die nunmehr neunte Änderung des Kodex beschlossen (wir berichteten).

Um Vorstand und Aufsichtsrat die Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex zu erleichtern, haben wir eine Checkliste entwickelt. Diese Checkliste ist untergliedert nach den Empfehlungen und den Anregungen  des Kodex, die sich an Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft richten. Wendet sich eine Empfehlung oder Anregung sowohl an den Vorstand als auch an den Aufsichtsrat, wurde diese der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit halber bei beiden Organen – also doppelt – aufgeführt.

Der Kodex stellt wie bisher wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Neben der zusammenfassenden Wiedergabe des geltenden Rechts enthält der Kodex Empfehlungen, die auf eine Verbesserung der Unternehmensführung (Corporate Governance) börsennotierter Gesellschaften gerichtet sind. Diese Empfehlungen sind in dem Kodex durch die Verwendung des Wortes „soll“ gekennzeichnet. Die Gesellschaften können von diesen Empfehlungen abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen („comply or explain“).

Tags: Aufsichtsrat Checkliste comply or explain Deutscher Corporate Governance Kodex Vorstand