22. Februar 2017
Deutscher Corporate Governance Kodex Änderungen
Corporate Governance & Risk Compliance (ESG) Aktienrecht Corporate / M&A

Deutscher Corporate Governance Kodex – Änderungen 2017 veröffentlicht

Die Regierungskommission hat am 14. Februar 2017 die neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex erfolgte nach abschließender Beratung am 7. Februar 2017. Kritik und Anregungen aus dem Konsultationsverfahren wurden in vielen Punkten berücksichtigt.

Drei Beispiele für ein (weitgehend) erfolgreiches Konsultationsverfahren

Wie von der Kommission zu Beginn des Konsultationsverfahrens vorgeschlagen, wurde das „Leitbild des ehrbaren Kaufmannes“ als Ausprägung ethisch fundierten Verhaltens in die Präambel des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgenommen. Von der Verwendung des unklaren Begriffs „Legitimität“ ist die Kommission hingegen begrüßenswerterweise abgerückt. Allerdings bleibt der Eindruck, dass – insbesondere vor dem Hintergrund ausländischer Anleger, die mit dem Begriff des ehrbaren Kaufmannes wenig anfangen können – das ethische Verhalten besser in Zusammenhang mit Corporate Social Responsibility adressiert worden wäre. Es steht zu erwarten, dass es nach Umsetzung der CSR-Richtlinie insoweit Folgeänderungen geben wird.

Im Bereich Compliance hat sich die Kommission nun doch für eine Soll-Vorschrift entschieden, sodass die geäußerten Zweifel an der Richtigkeit dieses Änderungsvorschlags zerstreut scheinen. Außerdem blieb es auch hier nicht bei der in Frage gestellten Begrifflichkeit: Durch eine entsprechende Definition wird deutlich, dass nicht ein „Compliance Management System“ eingerichtet werden, sondern für das Unternehmen konkret angemessene Compliance Maßnahmen getroffen werden sollen.

Auch die Formulierung betreffend das Whistleblower- bzw. Hinweisgeber-System scheint nun gelungener als zu Beginn des Konsultationsverfahrens vorgeschlagen. Der Änderungsvorschlag ging ursprünglich noch über die für bestimmte regulierte Bereiche bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus und musste daher Bedenken bezüglich seiner Erforderlichkeit begegnen. Nun wird zwischen Beschäftigten und Dritten differenziert sowie an Rechtsverstöße statt – wie noch im Entwurf – an Fehlverhalten angeknüpft. Nun soll Beschäftigten auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben, während dies bezogen auf Dritte nicht mehr als Empfehlung, sondern als Anregung ausgestaltet wurde.

Konsultation hinterlässt Spuren in der Neufassung

Vergleicht man die Änderungsvorschläge von vergangenem Herbst mit den nun tatsächlich beschlossenen Änderungen, zeigt sich der Einfluss der erfolgten Konsultation. Dieses Verfahren hat sich aus unserer Sicht wieder bewährt.

Unsere Beitragsserie „Corporate Governance & Risk Compliance″ startet mit Themen wie Frauenquote im VorstandÄnderungen in der Compliance und beim Deutscher Corporate Governance Kodex sowie den aktuellen ARUG II und DCGK. Weiter ging es mit der CSR-Richtlinie, den Vorstandspflichten und Nachhaltigkeitsaspekten in der Gesellschaftsverfassung. Weiter befasst haben wir uns mit der ESG-Due Diligence und dem Greenwashing. Zuletzt sind wir auf das neue ElektroG sowie Nachhaltigkeit im Vorstandsvergütungssystem eingegangen.

Tags: Änderungen Deutscher Corporate Governance Kodex Sustainability