13. August 2013
Deutscher Corporate Governance Kodex
Aktienrecht Corporate / M&A Service

Corporate Governance Kodex Deutschland: Checkliste für Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft

Zehnte Änderung des Corporate Governance Kodex Deutschland beschlossen. Wir zeigen die wesentlichen Änderungen diesen Jahres.

Die von der Bundesregierung eingesetzte „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex″ überprüft den von ihr erstmals am 26. Februar 2002 vorgelegten „Deutschen Corporate Governance Kodex″ in der Regel einmal jährlich und nimmt bei Bedarf Anpassungen vor.

Am 13. Mai 2013 hat die Regierungskommission die nunmehr zehnte Änderung des Kodex beschlossen, die durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 10. Juni 2013 in Kraft getreten ist. Die wesentlichen Änderungen betreffen in diesem Jahr die Vorstandsvergütung.

Corporate Governance Kodex Deutschland: Empfehlungen zur Verbesserung der Unternehmensführung

Der Kodex stellt wie bisher wesentliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Neben der zusammenfassenden Beschreibung gesetzlicher Vorschriften und Erläuterungen enthält der Kodex Empfehlungen, die auf eine Verbesserung der Unternehmensführung (Corporate Governance) börsennotierter Gesellschaften gerichtet sind.

Diese Empfehlungen sind im Kodex durch die Verwendung des Wortes „soll″ gekennzeichnet. Die Gesellschaften können von diesen Empfehlungen abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen und die Abweichungen zu begründen („comply or explain″). Darüber hinaus enthält der Kodex Anregungen, das heißt Vorschläge zur Unternehmensführung, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Für solche Anregungen verwendet der Kodex den Begriff „sollte″.

Um Vorstand und Aufsichtsrat die Umsetzung des Corporate Governance Kodex in Deutschland zu erleichtern haben wir eine Checkliste entwickelt. Die Checkliste ist untergliedert in die Empfehlungen und Anregungen des Kodex, die sich an Vorstand, Aufsichtsrat und Gesellschaft richten.

Wendet sich eine Empfehlung oder Anregung sowohl an den Vorstand als auch an den Aufsichtsrat, wurde diese der Vollständigkeit und Übersichtlichkeit halber bei beiden Organen – also doppelt – aufgeführt. Bei den einzelnen Empfehlungen und Anregungen ist jeweils die entsprechende Fundstelle im Kodex angegeben, damit der Leser die Fundstelle leicht im Kodex nachschlagen kann.

Tags: Checkliste Deutscher Corporate Governance Kodex verantwortungsvolle Unternehmensführung