6. Juli 2010
Markenrecht

Unverwechselbar

Nein, die kann man nicht verwechseln. Die Marken sind total verschieden; Schriftbild, Klang: alles unähnlich. So oder ähnlich muss sich der Gegner natürlich verteidigen, wenn er wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen wird.

Besonders überzeugend wirkt dies allerdings dann nicht, wenn der Vorsitzende Richter die Marken in der mündlichen Verhandlung durcheinanderwirft. So kürzlich in einer Verhandlung beim LG Hamburg geschehen. Ein überspielendes Lächeln beim Gegner versucht die Situation noch zu retten. Ärgerlich aber, wenn auch noch der von der Unähnlichkeit so „überzeugte″ gegnerische Kollege die Marken verwechselt. Die Wirklichkeit überholt eben manchmal die rechtliche Argumentation…

Tags: Litigation Markenverletzung