31. Mai 2017
Verteidigugnsvergaberichtlinie
Patentrecht & Gebrauchsmusterrecht International

Die Zukunft des europäischen Einheitspatents – Wolken am Horizont?

Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen. Das gilt in diesen Tagen besonders für das europäische Einheitspatent.

Noch im März 2017 ließ die englische Behörde für Geistiges Eigentum (UK IPO) verlauten, die Umsetzungsgesetzgebung für das europäische Einheitspatent und das einheitliche Patentgericht (UPC) werde planmäßig im Frühjahr verabschiedet. Eine Ratifikation des Abkommens werde so zeitnah erfolgen, dass der Gerichtshof seine Arbeit im Dezember 2017 aufnehmen könne.

Einheitspatent: zeitnahe Ratifikation oder doch Sommerpause?

Nun ist der britische und europäische Zeitplan durch die überraschend angesetzten Neuwahlen zum Unterhaus erneut aus den Fugen geraten. Das Parlament hat in seiner abschließenden Sitzung der einzig noch ausstehenden Gesetzgebungsmaßnahme, der Ratifikation des Privilegien- und Immunitäten-Protokolls (PPI), keine Priorität eingeräumt und den erforderlichen Gesetzgebungsprozess nicht fortgesetzt.

Möglich wäre nun, dass das Parlament noch vor der am 20. Juli 2017 beginnenden Sommerpause die Gesetzesvorlage erneut auf den Weg bringt. Wegen der einzuhaltenden Vorlagefristen ist dann eine Verabschiedung erst nach der Sommerpause, frühestens Ende August möglich. Sie wird höchstwahrscheinlich aber erst im September erfolgen. Sollte es erst im Herbst zu einer Ratifikation des Abkommens durch das Vereinigte Königreich kommen, wird der Gerichtshof seine Aufgaben frühestens im nächsten Frühjahr aufnehmen können.

Parallel muss auch in Deutschland das PIP ratifiziert werden. Das Ratifikationsgesetz wurde durch den Bundestag bereits am 27. April 2017 beschlossen. Am 02. Juni 2017 hat nun auch der Bundesrat der Ratifikation zugestimmt, auch wenn sich hier aufgrund der Steuerprivilegien für die UPC-Richter bei der ersten Befassung noch Widerstand geregt hatte. Nach Unterschrift des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt ist Deutschland damit nun bereit, die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen.

Die Verzögerung der Ratifikation durch die Neuwahlen im Vereinigten Königreich könnte dennoch auch mit Blick auf Deutschland noch für erhebliche Probleme sorgen. Die Bundesregierung hat stets betont, die Ratifikationsurkunde erst nach einer Ratifikation durch das Vereinigte Königreich hinterlegen zu wollen. Sollte das fehlende Ratifikationsgesetz dort erst im September beschlossen werden, würde sich vermutlich auch die neue Bundesregierung nach der Wahl in Deutschland nochmals hiermit befassen.

Exit beim Brexit – politischer Wille zum Verbleib im Einheitspatentsystem notwendig

Ungeklärt ist zudem weiter die Frage, wie die Vollziehung des Brexit sich auf die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs im Einheitspatentsystem auswirken wird. Hier lassen sich im Wesentlichen zwei Lager ausmachen.

Einerseits wird – vor allem von deutschen Autoren – die optimistische Einschätzung verbreitet, dass nur geringfügige Änderungen im Vertragswerk für einen Verbleib des Vereinigten Königreichs erforderlich seien. Andererseits kommen andere Autoren – vor allem englische Experten – zu der Einschätzung, dass hierfür weitergehende Änderungen im Abkommen zum Einheitspatentgericht erforderlich seien.

Beide Einschätzungen stimmen allerdings darin überein, dass der politische Wille des Vereinigten Königreichs zum Verbleib im Einheitspatentsystem vorhanden sein muss. Ein Ausstieg wäre jedenfalls wohl schlicht dadurch möglich und zwangsläufig, dass das Vereinigte Königreich jede Änderung des Abkommens verweigert, nach dessen Wortlaut an ihm nur EU-Mitgliedsstaaten beteiligt sein können. Momentan wird vor allem von britischen Anwälten vermehrt Skepsis geäußert, da ein solcher Ausstieg aus dem Einheitspatentsystem vor dem Hintergrund eines geplanten „harten Brexits″ nur konsequent sei.

Ratifizierung durch das Vereinigte Königreich unerlässlich

Wird das Vereinigte Königreich in naher oder etwas fernerer Zukunft das Abkommen ratifizieren? Ist es ein realistisches Szenario, dass London den Zugang britischer Anwälte zum UPC, die Zweigstelle der Zentraldivision in London (Chemie und Verbrauchsgüter) und die Richterstellen beim UPC nach gut einem Jahr wieder aufgibt?

Vieles spricht dafür, die derzeitigen Exit-Äußerungen im Kontext der sich anbahnenden Verhandlungen zum Brexit nicht auf die Goldwaage zu legen. Wichtig für das System ist zunächst erst einmal sein Start, für den die Ratifikation durch das Vereinigte Königreich unerlässlich ist. Aber auch danach wird es für UPC-Prognostiker im Kontext der Brexit-Verhandlungen besonders schwierig bleiben.

Tags: Einheitspatent Patentrecht