18. Oktober 2010
Jetzt wird's ernst
Kartellrecht

Totgesagte leben länger: Sammelklagen wieder im Gespräch

Nun geht es offenbar also doch weiter mit dem Projekt Sammelklagen in der Europäischen Union.

Wie unter anderem die FAZ  und das Handelsblatt berichten, diskutierten die 27 Mitglieder der Europäischen Kommission am 12. Oktober 2010 ein gemeinsames Papier der Kommissare Viviane Reding (Justiz), Joaquín Almunia (Wettbewerb) und John Dalli (Verbraucherschutz). Das Thema: Sammelklagen für Kartellgeschädigte und Opfer von Verstößen gegen Verbraucherrechte.

In dem vertraulichen Papier heißt es offenbar, Verbraucher oder Unternehmen, die durch einen Rechtsverstoß desselben Unternehmens einen Schaden erlitten, sollten künftig ihre Rechtsansprüche gegen den Rechtsverletzer in einer gemeinsamen Zivilklage bündeln können. Dabei seien sowohl Schadenersatz- als auch Unterlassungsklagen denkbar. Nach Ansicht der drei Kommissare reichen die heute bestehenden Möglichkeiten, gegen Rechtsverstöße vorzugehen, nicht aus. Bußgeldverfahren bei Kartellen und Vertragsverletzungsverfahren im Verbraucherschutz seien nicht hinreichend effektiv.

In der EU Kommission gibt es schon seit geraumer Zeit Bestrebungen, Sammelklagen einzuführen. Den Anfang bildete ein Grünbuch der Generaldirektion Wettbewerb aus dem Jahr 2005, gefolgt von einem Weißbuch vom 2. April 2008. Im vergangenen Jahr wurde dann ein Richtlinienentwurf ausgearbeitet, den die damalige Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes auch gegen erheblichen Widerstand von Seiten der Wirtschaft und einiger Mitgliedstaaten – darunter Deutschlands – durchsetzen wollte (vgl. Handelsblatt). Dazu kann es aber nicht. In letzter Minute nahm der alte – und neue – Kommissionspräsident Barroso das Thema von der Agenda. Aus politischen Gründen.

Nun nimmt das Projekt wieder Fahrt auf. Diesmal aber nicht als Alleingang des Generaldirektors Wettbewerb, sondern als breit angelegter Versuch dreier Generaldirektionen, ein Recht zur Erhebung von Sammelklagen in Europa zu etablieren. Bereits jetzt steht fest, dass der in Aussicht genommene Konsultationsprozess – er soll demnächst beginnen – ausgesprochen kontrovers werden wird. Schließlich hatte schon das Projekt der kartellrechtlichen Sammelklagen heftigen Gegenwind bekommen. Und der DIHK hat auch jetzt bereits mit Nachdruck vor den schwerwiegenden Folgen gewarnt, die eine Zulassung von Sammelklagen für die Wirtschaft hätte:

„Die Einführung von Sammelklagen gefährdet die Wachstumsziele der EU 2020 Agenda. Die Wirtschaftskrise ist noch nicht überwunden. Für viele Unternehmen wäre es nicht nachvollziehbar, schon bald wieder zusätzlichen und völlig unberechenbaren Belastungen ausgesetzt zu werden.

Insgesamt würde durch die Einführung von Sammelklagen der Verbraucherschutz eher unterlaufen anstatt gestärkt und zudem die Glaubwürdigkeit unserer Rechtsordnung auf den Prüfstand gestellt werden.

Das dürften die Kommissare anders sehen. Man darf also gespannt sein, wohin die Reise geht. Totgesagte leben eben doch länger…

Tags: Kartellgeschädigte Sammelklagen