Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren – (k)ein Kinderspiel?
Voraussetzung für die Teilnahme einer Forderung in einem Insolvenzverfahren ist, dass sie zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt wird. Erst dann kann ein Gläubiger im späteren Verlauf des Verfahrens mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechne...
Voraussetzung für die Teilnahme einer Forderung in einem Insolvenzverfahren ist, dass sie zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt wird. Erst dann kann ein Gläubiger im späteren Verlauf des Verfahrens mit der Auszahlung einer Insolvenzquote rechne...