27. Juli 2016
Arbitragekodex
Dispute Resolution

Änderungen im Arbitragegerichtskodex der Russischen Föderation

Der Arbitragegerichtskodex der Russischen Föderation wurde teilweise reformiert. Wir zeigen die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Im Juni 2016 traten Änderungen zum Arbitragegerichtskodex der Russischen Föderation (im Folgenden „Arbitragegerichtskodex″, Föderalgesetz № 47-FZ vom 2. März 2016) in Kraft.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Schaffung einer verpflichtenden vorgerichtlichen Schlichtung in Handelssachen, die Einführung des Instituts des Beschlussverfahrens für einige Kategorien von Handelsstreitigkeiten sowie Änderungen des bereits eingeführten vereinfachten Verfahrens.

Mit den neuen Regelungen wird es zu einem gewissen Grad ermöglicht, bei geringen Streitwerten den prozessualen Aufwand zu reduzieren.

Verpflichtende vorgerichtliche Schlichtung in Handelssachen

Die neuen Regeln setzen vor der Klage am Handelsgericht voraus, dass sich der Kläger um eine vorgerichtliche Schlichtung bemüht hat. Die Klage kann ab sofort nur noch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Versendung eines Anspruchsschreibens an den Beklagten anhängig gemacht werden. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur, wenn das Gesetz oder der Vertrag etwas anderes vorsehen. Dabei gilt die Regelung sowohl für vertragliche als auch außervertragliche Streitigkeiten.

Diese Regel hat aber auch einige Ausnahmen, insbesondere in der Insolvenz (Konkurs), bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten sowie bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegen Schiedsurteile.

Angesichts der neuen Fassung des Arbitragegerichtskodex gewinnt das vorgerichtliche Verfahren weiter an Bedeutung. Eine Verletzung des verpflichtenden Vorverfahrens kann zur Klageabweisung führen.

Neues Beschlussverfahren bei geringwertigen Streitigkeiten

Der Arbitragegerichtskodex enthält jetzt Regelungen zu einem neu geschaffenen Beschlussverfahren. Der Gerichtsbeschluss wird in vereinfachter Weise erlassen und ist vollstreckungsfähig.

Zugleich beschränkt sich das Beschlussverfahren auf bestimmte Ansprüche:

  • dokumentarisch belegte Ansprüche bis zur Höhe von 400.000,00 RUB, die vom Schuldner nicht bestritten werden und nicht erfüllt sind;
  • Ansprüche bis zur Höhe von 400.000,00 RUB aus vom Notar erklärten Wechselprotest wegen des Verzuges der Zahlung, Nichtannahme und Nichtdatierung des Akzepts;
  • Ansprüche auf verpflichtende Zahlungen und Strafen in Höhe von nicht mehr als 100.000,00 RUB.

Der Beschluss wird vom Gericht innerhalb von 10 Tagen nach dem Eingang des Antrags erlassen. Grundlage bilden die vorgelegten Unterlagen. Eine Beteiligung der Parteien oder eine mündliche Verhandlung finden nicht statt.

Fristen und Vollstreckung im neuen Beschlussverfahren

Nach Erlass des Gerichtsbeschlusses wird dem Schuldner eine Ausfertigung desselben zugeschickt. Dieser hat das Recht, seine Einwände innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Beschlusses geltend zu machen. Bei Eingang von Widersprüchen innerhalb der vorgeschriebenen Frist, hebt der Richter den Gerichtsbeschluss auf.

Wenn fristgerecht keine Einwände geltend gemacht werden, bekommt der Kläger eine zweite Ausfertigung des Beschlusses zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Der Gerichtsbeschluss wird 10 Tage nach dem Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Allerdings ist es dem Schuldner bis zwei Monate nach Eintritt der Rechtskraft möglich, Revision einzulegen.

Der Antrag auf Erlass des Gerichtsbeschlusses wird zurückgewiesen, wenn sich der Wohnsitz/Niederlassung des Schuldners außerhalb der Russischen Föderation befindet, oder wenn aus dem Antrag und den vorgelegten Unterlagen ersichtlich ist, dass das behauptete Recht bestritten wird.

Auch für dieses Verfahren sind eine Reihe von Einschränkungen festgelegt. Insbesondere können im Beschlussverfahren keine einstweiligen Maßnahmen durchgeführt oder ein Gegenanspruch geltend gemacht werden.

Vereinfachtes Verfahren bei geringwertigen Streitigkeiten

Der Arbitragegerichtskodex enthält bereits Regelungen zum vereinfachten Verfahren. In der neuen Fassung wurden jetzt aber die Streitwerte im vereinfachten Verfahren erhöht:

  • für juristische Personen – bis 500.000,00 RUB;
  • für selbständige Unternehmer – bis 250.000,00 RUB;
  • Klagen auf Pflichtleistungen – im Gesamtbeitrag von 100.000,00 bis 200.000,00 RUB.

Die Änderungen sehen vor, dass Entscheidungen aus dem vereinfachten Verfahren sofort vollzogen werden können. 15 Tage nach Erlass wird dieser rechtskräftig, sofern keine Rechtsmittel eingelegt wurden.

Empfehlungen für die Praxis

Unter Berücksichtigung der Änderungen zum Arbitragegerichtskodex empfiehlt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob Klagen anhängig sind. Das kann anhand der elektronischen Dateien (kad.arbitr.ru) beim Handelsgericht festgestellt werden.

Außerdem sind die neuen Regeln für die vorgerichtliche Streitschlichtung einzuhalten. Im Stadium der Vertragsverfassung empfiehlt es sich, die Vorgehensweise im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu vereinbaren.

Leider lassen die neuen Regelungen des Arbitragegerichtskodex bislang einige Verfahrensfragen bei der Geltendmachung von Ansprüchen ungeregelt. Insbesondere sieht das Gesetz nicht vor, wie diese Regeln anzuwenden sind, wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden. Es ist zu erwarten, dass der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation im Laufe der Zeit eine Kommentierung zu dieser Frage vornehmen wird.

Bis dahin empfiehlt es sich jedoch, den neuen Regeln buchstäblich zu folgen. Bei Unstimmigkeiten müssen die Parteien das im Vertrag vereinbarte Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen einhalten.

Falls die Vorgehensweise im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen nicht bestimmt ist, sollte innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zusendung des Anspruchsschreibens an die Gegenseite, das Gericht angerufen werden.

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