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Kartellrecht

Das Kartellrecht stellt neben dem UWG einen besonders wichtigen Teil des Wettbewerbsrechts dar. Es soll zu einem fairen und gesunden Wettbewerb führen und damit sowohl Verbraucher:innen als auch Unternehmer:innen nützen.

Drei gesonderte Bereiche zeichnen dabei das Kartellrecht aus: Das Kartellverbot, die Fusionskontrolle und die Missbrauchsaufsicht.

Jeder dieser Bereiche ist nicht nur national, sondern auch international zum Teil unterschiedlich geregelt. Umso wichtiger ist es, den Überblick zu behalten. Denn gerade im Kartellrecht können bei Verstößen teils exorbitante Summen als Strafzahlungen fällig werden.

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