BGH zum Nacherfüllungsanspruch: Haftung für Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten
Ein Verkäufer haftet verschuldensunabhängig für Kosten, die zur Durchsetzung eines Nacherfüllungsanspruchs angefallen sind.
Ein Verkäufer haftet verschuldensunabhängig für Kosten, die zur Durchsetzung eines Nacherfüllungsanspruchs angefallen sind.