Sachgrundlose Befristung bei fünf Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung noch nicht zulässig
Als erstes Instanzgericht äußert sich das LAG Düsseldorf nach dem Beschluss des BVerfG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen.
Als erstes Instanzgericht äußert sich das LAG Düsseldorf nach dem Beschluss des BVerfG zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen.