Mitbestimmung: SE-Gründung durch Umwandlung einer Aktiengesellschaft
SE-Gründung durch Umwandlung: „Rechtlich gebotener Soll-Zustand“ in der ursprünglichen Aktiengesellschaft und nicht tatsächliche Verhältnisse maßgebend.
SE-Gründung durch Umwandlung: „Rechtlich gebotener Soll-Zustand“ in der ursprünglichen Aktiengesellschaft und nicht tatsächliche Verhältnisse maßgebend.