Beihilfe – EuGH weist EU Kommission in die Schranken
Der Beschluss der EU Kommission vom 26. Januar 2011 zum Beihilfecharakter der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG ist nichtig.
Der Beschluss der EU Kommission vom 26. Januar 2011 zum Beihilfecharakter der Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG ist nichtig.