BAG: Keine Entscheidung zur Nutzung von Arbeitszeitkonten durch Personaldienstleister
Ob Personaldienstleister die Arbeitszeitkonten der Zeitarbeit oder die engeren Regelungen des Maler- und Lackiererhandwerks anwenden müssen, bleibt beim BAG offen.
Ob Personaldienstleister die Arbeitszeitkonten der Zeitarbeit oder die engeren Regelungen des Maler- und Lackiererhandwerks anwenden müssen, bleibt beim BAG offen.