Werktitelschutz für Domains und Apps – aber nicht für wetter.de
Zeitschriften- oder Filmtitel können Werktitelschutz genießen. Nun hat der BGH entschieden, dass dieser Schutz grundsätzlich auch für Domains und Apps gilt.
Zeitschriften- oder Filmtitel können Werktitelschutz genießen. Nun hat der BGH entschieden, dass dieser Schutz grundsätzlich auch für Domains und Apps gilt.