Zeitarbeit: Kein Einfluss des Kunden auf Sozialauswahl bei Kündigung
Ein Zeitarbeitsunternehmen darf nicht auf eine Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung verzichten.
Ein Zeitarbeitsunternehmen darf nicht auf eine Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung verzichten.