OLG Hamm: Kein Anspruch auf Schadensersatz bei GPL-Verletzung
Das OLG Hamm lehnt einen Anspruch auf Schadensersatz bei einer GPL-Verletzung ab, anstatt die fiktive Lizenzgebühr im Wege der Schätzung zu ermitteln.
Das OLG Hamm lehnt einen Anspruch auf Schadensersatz bei einer GPL-Verletzung ab, anstatt die fiktive Lizenzgebühr im Wege der Schätzung zu ermitteln.