Rechtsmissbrauch einer Befristung nach Übernahme eines Zeitarbeitnehmers?
Eine rechtsmissbräuchliche Befristung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der gesetzgeberisch gewollte „Klebeffekt“ beim Kunden realisiert wird.
Eine rechtsmissbräuchliche Befristung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der gesetzgeberisch gewollte „Klebeffekt“ beim Kunden realisiert wird.