Arbeitszeitbetrug in der Raucherpause
Das Arbeitsgericht München bestätigt die Rechtsprechung des BAG zu außerordentlichen Kündigungen ohne Abmahnung beim Arbeitszeitbetrug.
Das Arbeitsgericht München bestätigt die Rechtsprechung des BAG zu außerordentlichen Kündigungen ohne Abmahnung beim Arbeitszeitbetrug.