24. Juni 2010
REACH Registierungspflicht
Real Estate

Gone after November – REACH Registrierungspflicht rückt näher

Die Pflicht zur Registrierung bestimmter Stoffe zum 1. Dezember 2010 rückt näher. Für Unternehmen, die Stoffe im Sinne der europäischen Chemikalienverordnung REACH herstellen, importieren oder verwenden, wird die Zeit zur Prüfung der Fristen langsam knapp. Die European Chemicals Agency (ECHA) hat sog. nachgeschaltete Anwender (downstream user), Hersteller und Importeure  darauf hingewiesen, dass in bestimmten Fällen Stoffe nach dem 1. Dezember 2010 nicht mehr hergestellt, importiert oder genutzt werden dürfen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Registrierung vorgenommen wurde.

Dies betrifft Stoffe, die

• in einer Menge von mehr als 1000 Tonnen pro Jahr mindestens einmal seit dem 1. Juni 2007 in der Gemeinschaft hergestellt oder dorthin eingeführt wurden
• als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (Kategorien 1 und 2)  in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr mindestens einmal seit dem 1. Juni 2007 in der Gemeinschaft hergestellt oder dorthin eingeführt wurden
• nach R50/53 (als „sehr giftig für Wasserorganismen“, „kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben“) eingestuft sind und in einer Menge von 100 Tonnen pro Jahr mindestens einmal seit dem 1. Juni 2007 in der Gemeinschaft hergestellt oder dorthin eingeführt wurden und die
• nicht nach Annex IV oder V REACH (etwa Naturstoffe wie Mineralien oder Erze) ausgenommen sind oder
• nicht den Ausnahmen nach Artikel 2 REACH (etwa radioaktive Stoffe oder Abfall) unterfallen.

Die ECHA stellt eine Liste der Stoffe zur Verfügung, die Unternehmen im Jahr 2010 zu registrieren beabsichtigen. Diese Liste ist vor allem für nachgeschaltete Anwender von Stoffen relevant. Wenn sich der verwendete Stoff auf der Liste befindet, ist das Risiko eines Lieferengpasses am Markt geringer, da zumindest ein Hersteller die Registrierung angekündigt hat. Sofern ein verwendeter Stoff nicht auf der Liste erscheint, besteht die Gefahr, dass ab dem 1. Dezember 2010 Herstellung und Import des Stoffes verboten sind.

Für Hersteller und Importeure kann die Liste als Checkliste verwendet werden. Sofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass ein Stoff (etwa wegen der Annahme einer Ausnahme nach Annex IV, V REACH) nicht zu registrieren ist, sollte dieses Ergebnis nochmals überprüft werden, wenn sich der Stoff auf der Liste findet.

Quelle: ECHA

Tags: Chemikalienrecht ECHA Reach Registrierung Registrierungsfrist