28. September 2015
Update Real Estate & Public September 2015
Real Estate Service

Update Real Estate & Public September 2015

Unser neues Update Real Estate & Public mit aktuellen Informationen unter anderem aus Immobilien-, Vergabe-, Bau- und Architektenrecht.

Die Probleme unseres Geschäfts verblassen vor dem Hintergrund der Dramen, die sich derzeit vor unserer Haustür abspielen. Erfreulich ist, dass in Deutschland im Hinblick auf die Flüchtlingsfrage inzwischen viele Weichen richtig gestellt werden – bis hin zu einer Flexibilisierung öffentlich-baurechtlicher und anderer Vorschriften, die einer schnellen und unbürokratischen Unterbringung von Flüchtlingen entgegenstehen. Ob die Beschlagnahme von ganzen Gebäuden die Ausnahme bleibt, wird zu sehen sein.

Der Immobilienmarkt ist in Fahrt und wir befinden uns mittendrin

CMS konnte u. a. Savills beim Erwerb der SEB Asset Management, die spanischen Eigentümer beim Verkauf des „The Q“ in der Friedrichstraße in Berlin – eine der größten Einzeltransaktionen des Jahres – oder Union Investment beim Erwerb des Shoppingcenters „DAS ES !“ beraten.

Zur Expo Real 2015 wird die bereits in den Vorjahren vorgelegte und nach wie vor am Markt einmalige Real Estate Deal Point Study erstmals mit internationalem Fokus als CMS European Deal Point Study zum europäischen Transaktionsmarkt erscheinen. Im Rahmen der Studie haben wir Vertragsklauseln aus 675 Immobilientransaktionen in ganz Europa systematisch untersucht und ausgewertet.

Sittenwidriger Gewerberaummietvertrag und Konkurrenzschutz

In unserem Newsletter weisen wir unter anderem darauf hin, dass ein vereinbarter Mietzins um 100 % über dem objektiven Marktwert des Mietobjekts wucherisches Rechtsgeschäft anzusehen werden kann.

Vorsicht ist auch geboten beim formularmäßigen Ausschluss des Konkurrenzschutzes in einem Mietvertrag, da sich in Verbindung mit anderen Restriktionen ein Summierungseffekt ergeben kann, der zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters und einer Unwirksamkeit der Klauseln insgesamt führen kann.

Bauzeitverzögerung und Überschreitung der Baukostenobergrenze

Im Baurecht schauen wir beispielsweise auf eine Entscheidung des OLG Köln zur Bauzeitverzögerung. Der Auftragnehmer muss im Rahmen der „bauablaufbezogenen Darstellung“ neben dem geplanten Bauablauf die exakte Behinderung sowie deren konkrete Auswirkungen auf seine Leistungserbringung und die störungsbedingt entstandenen Mehrkosten darlegen.

Der BGH hat in einem Urteil aus dem Bereich des Architektenrechts entschieden, wie der Schaden bei Überschreitung der Baukostenobergrenze berechnet wird. Er erkennt einen Schadensersatzanspruch nur in Höhe der Finanzierungsmehrkosten an und macht es dem Bauherrn schwer, sich Baukostensteigerungen als Schaden vom planenden Architekten ersetzen zu lassen. Die Mehrkosten der Finanzierung wird der Bauherr hingegen regelmäßig leichter durchsetzen können.

Vergaberechtsverstöße

Im Vergaberecht weisen wir unter anderem auf ein Verfahren vor der Vergabekammer Südbayern hin. Diese zeigt deutlich,  dass jeder einzelne erkannte Vergaberechtsverstoß, den ein Antragsteller zum Gegenstand einer Nachprüfung machen will, vorab konkret beanstandet werden muss, um der Präklusion zu entgehen.

Der gesamte Inhalt:

Immobilienrecht, Mietrecht

Privates Baurecht

Architektenrecht

Öffentliches Bau- und Planungsrecht

Vergaberecht

Umweltrecht

Verfahrensrecht

Rechtsänderungen

Steuerrecht

News – kurz gefasst

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