25. September 2013
Verlängerte Bauzeit und Schriftform: Neuigkeiten für die Immobilienbranche
Real Estate Service Vergaberecht

Verlängerte Bauzeit und Schriftform: Neuigkeiten für die Immobilienbranche

Die wirtschaftliche Entwicklung weist steil nach oben – der Immobilieninvestmentmarkt konnte im ersten Halbjahr 2013 seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als ein Drittel steigern. Welche rechtlichen Entwicklungen den Immobilien- und Bausektor bewegen, fassen wir in der aktuellen Ausgabe des Updates unseres Fachbereichs Real Estate & Public zusammen.

Wir beschäftigen uns im privaten Baurecht mit Anordnungen des Auftraggebers zur verlängerten Bauzeit und den damit verbundenen Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers. Hierbei ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Anordnungen vertraglich vereinbarte Soll-Termine betreffen oder nur den an die Verzögerungen des Auftragnehmers angepassten Ist-Ablauf widerspiegeln.

Im Vergaberecht geht es diesmal unter anderem um die Frage, in welchen Fällen ein Mindestumsatz als Eignungskriterium zulässig ist. Diese Wettbewerbsbeschränkung ist dann akzeptabel, wenn davon auszugehen ist, dass kleinere Unternehmen objektiv nicht in der Lage sein werden, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.

Außerdem gibt es Neues zur Schriftform von Gewerbemietverträgen, nämlich zum einen beim Mieterwechsel durch Vertragsübernahme, zum anderen zur Heilung von Mängeln durch eine Schriftformvorsorgeklausel.

Inhalt:

// Editorial

// Immobilienrecht, Mietrecht

// Privates Baurecht

// Architektenrecht

// Öffentliches Bau- und Planungsrecht

// Vergaberecht

// Umweltrecht

// Verfahrensrecht

// Steuerrecht

// Rechtsänderungen

// News – Kurz gefasst

Tags: Gewerbemietvertrag Mindestumsatz Schriftform Vergütungsansprüche verlängerte Bauzeit