11. April 2025
Koalitionsvertrag 2025 Corporate / M&A

Das Unternehmensrecht im Koalitionsvertrag

Bürokratie abbauen, Start-Ups unterstützen und das Beschlussmängelrecht reformieren – diese und weitere Themen finden sich im aktuellen Koalitionsvertrag. 

Der am 9. April veröffentlichte Koalitionsvertrag behandelt auf seinen 144 Seiten vielfältige Themen aus dem Unternehmensrecht, die wir im Folgenden zusammenfassen.

Bürokratieabbau insbesondere bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Das nationale „Sofortprogramm für den Bürokratierückbau“ soll bis Ende des Jahres 2025 dafür sorgen, dass insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen der Dokumentationsaufwand signifikant reduziert wird. Der Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission, mit dem die umfangreichen Vorgaben zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft reduziert und zeitlich verschoben werden, wird daher unterstützt. Insgesamt sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent reduziert werden. Unklar ist, wie das im Einzelnen erreicht werden soll.

Start-up Unterstützung und Investitionsoffensive

Der beabsichtigte Innovationsschub für die Wirtschaft soll auch über die frühe Unterstützung von Start-ups erfolgen. Die Rede ist hier von einer Gründerschutzzone, der Vereinfachung notarieller Vorgänge und der Ermöglichung von digitalen Beurkundungsprozessen. Alle Anträge und Behördengänge sollen in einem „One-Stop-Shop“ digital gebündelt werden und eine Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht werden. Auch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll steuer- und sozialversicherungsrechtlich attraktiver werden. All diese Themen waren schon Versprechungen der Ampelparteien im Koalitionsvertrag 2021.

Im Rahmen einer Investitionsoffensive soll ein Deutschlandsfonds eingerichtet werden, der die privaten Finanzmärkte mit dem Staat als Investor verbindet und mittelfristig auf mindestens 100 Milliarden Euro anwachsen soll. Hierdurch sollen Finanzierungslücken im Bereich des Wachstums- und Innovationskapitals geschlossen werden. Dieses Ziel – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland – fand sich bereits in der Start-up Offensive unter der Ampel und der Begründung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.

Reform des Beschlussmängelrechts

Geplant ist weiterhin die Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts. Damit sollen Missbrauchsmöglichkeiten eingedämmt werden. Hierzu gab es schon in den letzten Jahren erste Vorstöße, die damit wieder aufgenommen werden.

Gesellschaft mit gebundenem Vermögen, Reform des Genossenschaftsrecht und Europäischer Verein

Das schon im Ampel-Koalitionsvertrag enthaltene Vorhaben, eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen zu schaffen, war in den letzten Jahren ein viel besprochenes Thema in der juristischen Literatur. Merkmale dieser Rechtsform sollen laut Koalitionsvertrag die unabänderliche Vermögensbindung und die Teilhabe nach mitgliedschaftlicher Logik ohne steuerliche Privilegierungen und Diskriminierungen sein (siehe hierzu schon Neues von der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen). 

Daneben soll die Reform des Genossenschaftsrechts vorangetrieben werden, die schon von der Ampelkoalition mit einem entsprechenden Regierungsentwurf angestoßen wurde.

Schließlich soll das Vorhaben unterstützt werden, die Rechtsform „Europäischer grenzüberschreitender Verein“ einzuführen, um in Zukunft die Gründung von Vereinen in Europa nach weitgehend einheitlichen Rechtsprinzipien zu ermöglichen.

Reform von Aktienrecht und Mitbestimmung kein Thema im Koalitionsvertrag

Im Parteiprogramm der CDU/CSU war die Rede davon, das Aktienrecht modernisieren und flexibilisieren zu wollen. Dazu sollten die Möglichkeiten von Kapitalerhöhungen ausgeweitet und der Mindestnennwert von Aktien herabgesetzt werden. Diese Passage fehlt im Koalitionsvertrag; ersetzt wurde sie durch die geplante Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts (siehe oben). Es bleibt abzuwarten, ob diese Themen, die Gegenstand des von der Ampel-Regierung im November 2024 beschlossenen RegE zum Zukunftsfinanzierungsgesetz II waren, gleichwohl in der einen oder anderen Form aufgegriffen und umgesetzt werden.

Die länger bestehenden Pläne der SPD, Lücken bei der Unternehmensmitbestimmung, insbesondere im Drittelbeteiligungsgesetz und bei der Beteiligung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene, zu schließen, wurden zwar noch als nicht abgestimmter Punkt im Ergebnispapier der Arbeitsgruppe 5 (Arbeit und Soziales) genannt, dann aber im Koalitionsvertrag nicht mehr aufgenommen.

Einige Themen, aber wenig Konkretes

Bis auf wenige Ausnahmen bleibt der Koalitionsvertrag bei gesellschaftsrechtlichen Themen recht vage und greift bereits in der Vergangenheit diskutierte, aber noch nicht umgesetzte Themen auf. Wir werden die weiteren Entwicklungen in der neuen Legislaturperiode genau beobachten und in diesem Blog begleiten.

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. 

Die englischsprachige Fassung des Beitrags finden hier: Corporate law in the coalition agreement (cms-lawnow.com).

Tags: Koalitionsvertrag 2025 Unternehmensrecht