Die Umsetzung der DAC8-Richtlinie nimmt ersten Formen an. Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollen zukünftig Informationen mit Finanzbehörden teilen.
Am 25. Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2226, allgemein als DAC8 bezeichnet. Bei erhöhtem Compliance Aufwand bietet das Gesetz die Chance für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, Vertrauen in den Markt zu schaffen.
Zielsetzung: Verbesserung der Steuerehrlichkeit
Der Referentenentwurf setzt vollumfänglich die europäische DAC8 Richtlinie um und zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung zu verbessern, wobei der Schwerpunkt auf digitalen Finanzprodukten wie Kryptowerte-Transaktionen liegt, und begleitet den Ansatz der OECD für ein Crypto Asset Reporting Framework (allgemein als CARF bekannt). Gleichzeitig wird dadurch mehr Steuergerechtigkeit gewährleistet.
Insbesondere Informationen von ausländischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen sind derzeit nur mit großem Aufwand zu erhalten. Aufgrund des dezentralen Charakters von Kryptowerten stellt die Besteuerung dieser Einkünfte eine Herausforderung für die Finanzbehörden dar.
Derzeitige Erklärungspflicht der Steuerpflichtigen
In Deutschland hängt die Meldung von Einkünften aus Tätigkeiten mit Kryptowährungen vom Steuerpflichtigen* und der Steuererklärung ab. Außerdem gelten allgemeine Dokumentations- und Erklärungspflichten. Sowohl bei dezentralen als auch bei zentralen Handelsplattformen fällt die Bereitstellung von Informationen in den Verantwortungsbereich des Steuerpflichtigen, um eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zu vermeiden. Die bloße Bereitstellung des öffentlichen Schlüssels soll nach derzeitigem Verständnis der Finanzverwaltung kein ausreichender Nachweis sein.
Bislang hat die deutsche Finanzverwaltung einen gesonderten Erlass zu den Mitwirkungs-, Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit Einkünften aus Kryptowerten nur angekündigt.
Automatischer Austausch von Informationen
In Fortführung der EU-Richtlinien über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden wird der automatische Austausch von Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben, um die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern. So werden Informationen, die von inländischen Anbietern von Krypto-Dienstleistungen an die inländischen Steuerbehörden gemeldet werden, automatisch mit den Steuerbehörden anderer Mitgliedstaaten geteilt, in denen die Nutzer steuerlich ansässig sind, um die Transparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung durch grenzüberschreitende Transaktionen zu verhindern.
Auswirkungen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen
Bis spätestens 31. Juli eines jeden Jahres müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen dem Bundeszentralamt für Steuern meldepflichtige Informationen (z.B. Name, Steueridentifikationsnummer, detaillierte Angaben zu meldepflichtigen Transaktionen) von Personen und Unternehmen, die meldepflichtige Transaktionen durchführen, für den vorangegangenen Meldezeitraum melden.
Ein Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ist jede juristische Person oder jedes andere Unternehmen, deren bzw. dessen berufliche oder gewerbliche Tätigkeit darin besteht, eine oder mehrere Kryptowerte-Dienstleistungen gewerblich für Kunden zu erbringen, und der bzw. dem es gestattet ist, gemäß der MiCA Kryptowerte-Dienstleistungen zu erbringen.
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht
Das Gesetz erlegt den Anbietern von Krypto-Dienstleistungen strenge Sorgfaltspflichten auf, z.B. die Identifizierung der Nutzer und ihres steuerlichen Wohnsitzes, die Einholung von Selbstauskünften und die Plausibilitätsprüfung der erhobenen Daten. Außerdem müssen die Anbieter von Krypto-Dienstleistungen Maßnahmen ergreifen, um den Nutzer zur Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu zwingen, z.B. die Sperrung von weiteren Transaktionen.
Außerdem müssen sie alle Schritte dokumentieren, die sie unternommen haben. Es ist davon auszugehen, dass diese Dokumentation in Zukunft Gegenstand von Betriebsprüfungen sein kann.
Die Umsetzung von DAC8 wird zweifellos den Compliance-Aufwand für die in diesem Sektor tätigen Unternehmen erhöhen. Auf operativer Ebene müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen in Systeme und interne Prozesse investieren, um die erforderlichen Informationen zu sammeln, zu überprüfen und zu melden. Dies kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, insbesondere für kleinere Unternehmen, die möglicherweise nicht über die erforderliche Infrastruktur verfügen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften
Der deutsche Referentenentwurf sieht für den Fall der Nichteinhaltung des Gesetzes Bußgelder vor. Je nach konkretem Rechtsverstoß können Bußgelder bis zu EUR 50.000 pro Verstoß betragen, z.B. bei Verstößen gegen die Plausibilitätsprüfung der Selbstanzeige sowie die Meldepflicht. In der Regel werden mehrere Bußgelder addiert, ohne dass es zu einer Anpassung kommt; erfahrungsgemäß ist aber anerkannt, dass dies nicht zu übermäßig hohen oder unangemessenen Strafen führen sollte.
Es ist zu beachten, dass die Bußgelder nicht (nur) gegen den Anbieter von Krypto-Dienstleistungen als Unternehmen verhängt werden, sondern auch und insbesondere gegen die Person, die intern für die Erfüllung der DAC8-Pflichten verantwortlich ist.
Level Playing Field
DAC8 zielt zwar darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu schaffen, kann aber auch zu Wettbewerbsnachteilen für dort tätige Unternehmen führen. Nur wenn CARF die Länder abdeckt, in denen sich am wahrscheinlichsten Anbieter von Krypto-Dienstleistungen befinden, sind die strengen Melde- und Sorgfaltspflichten gemäß DAC8 im Vergleich zu Ländern, die nicht zu den DAC8/CARF-Ländern gehören, möglicherweise nicht so belastend.
Einerseits könnte dies einige Unternehmen dazu veranlassen, ihren Standort in Länder mit einem günstigeren Regulierungsumfeld zu verlegen, andererseits könnte die Tätigkeit in DAC8/CARF-Ländern das Vertrauen in diese Anbieter von Krypto-Dienstleistungen stärken.
Ausweitung des Gemeinsamen Meldestandards (CRS)
Der Vollständigkeit halber: DAC8 erweitert auch den bestehenden Gemeinsamen Meldestandard, um neue digitale Finanzprodukte, d.h. E-Geld-Produkte und Derivate, aufzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese digitalen Finanzprodukte für steuerliche Meldezwecke ähnlich wie andere finanzielle Vermögenswerte behandelt werden.
DAC8 muss vor dem 31. Dezember 2025 in lokales Steuerrecht umgesetzt werden
DAC8 ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Steuerkonformität und der Zusammenarbeit in der EU. Es wird von den Kapazitäten des jeweiligen Anbieters von Krypto-Dienstleistungen abhängen, ob Prozesse intern oder extern entwickelt und eingeführt werden.
CMS berät Anbieter von Krypto-Dienstleistungen hinsichtlich rechtlicher Fragen bei der Auslegung der DAC8 Richtlinie sowie des Umsetzungsgesetzes und bei der Einführung von internen und externen Prozessen, um Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
This article is also available in English.
* Gemeint sind Personen jeder Geschlechtsidentität. Um der leichteren Lesbarkeit willen wird im Beitrag die grammatikalisch männliche Form verwendet.