17. Februar 2023
Emissionshandelssystems ETS
Environment and Climate Change (ESG)

Reform des Emissionshandelssystems (ETS) innerhalb der EU

2026 werden kostenfreie Emissionszertifikate für Unternehmen innerhalb der EU stufenweise auslaufen und ab 2034 vollständig verschwinden.

Das Emissionshandelssystem (ETS) innerhalb der EU gilt als zentrales Werkzeug europäischer Klimapolitik auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität in Europa. Das ETS bestimmt den Preis europäischer Treibhausgasemissionen und führt damit letztlich zu deren Reduktion, da es für betroffene Unternehmen einen systematischen Anreiz setzt, klimafreundliche Investitionen gezielt voranzutreiben. Das ETS ist integraler Bestandteil von „Fit for 55 in 2030“, womit die EU beabsichtigt, die in ihrem Territorium verursachten Emissionen spürbar zu senken. 

An dem Emissionshandelssystem nehmen alle Unternehmen teil, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Strom bzw. Wärme in Höhe von mindestens 20 Megawatt aus fossilen Energieträgern erzeugen. Betroffen sind daher zuvörderst die Betreiber energieintensiver Anlagen in der Stahl-, Zement- oder Ölindustrie. 

Gremien der EU haben sich auf eine Reform des Emissionshandels geeinigt

Zwischen 2026 und 2034 wird die Ausgabe kostenloser Treibhauszertifikate für Unternehmen schrittweise reduziert, bis sie 2034 komplett aufgehoben wird. Für den Luftverkehrssektor sollen kostenlose Emissionszertifikate bereits ab 2026 der Vergangenheit angehören. Daneben wird die Menge an vorhandenen Emissionszertifikaten sukzessive verknappt, so dass sich der Marktpreis nach den allgemeinen Grundsätzen erhöhen wird. 

Schließlich werden beginnend mit dem kommenden Jahr auch Fracht- und Passagierschiffe ab 5000 Bruttoregistertonnen in das Emissionshandelssystem einbezogen. 

Gleichzeitig haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, der Verlagerung von CO2-Emissionen in Nicht-EU-Staaten einen Riegel vorzuschieben und bis zum Jahr 2027 ein Emissionshandelssystem (ETS II) auch für CO2-Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor einzuführen. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb der EU sektorübergreifend künftig ausschließlich über Emissionsrechte gesteuert werden und sich der Markpreis umweltschädlicher Aktivitäten erhöhen soll. 

Unternehmen sollten Reform des Emissionshandelssystems im Blick halten und unternehmensspezifische Zukunftsstrategien entwickeln

Betroffenen Unternehmen ist zu raten, sich frühzeitig auf diese Veränderungen des Umfelds vorzubereiten und eine unternehmensspezifische Zukunftsstrategie zu erstellen. Dies ist eine Frage der Nachhaltigkeit und der Ertragskraft aber ebenso auch eine Frage danach, welche Investitionen sinnvoll, ertragbringend und risikominimierend sind. 

Zwischenzeitlich gibt es diverse Förderungen und (teils auch vergünstigte) Finanzierungen für derartige Investments. Teilweise werden nur noch oder vorrangig für solche Zwecke Finanzierungen zur Verfügung gestellt, etwa von KfW und Landesbanken, aber auch von Hausbanken, die aufgrund von Regularien und Eigenkapitalanforderungen genau schauen müssen, welche Finanzierung sie noch ermöglichen können und dürfen. 

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