8. August 2011
Schachfiguren
TMC – Technology, Media & Communications

Auf der Alm und anderswo: Die leicht hysterische Skandalisierung von TV-Verträgen

Uns stockt der Atem ob der Ungeheuerlichkeiten im Kulturaufmacher des sonntäglichen Boulevardblattes: Mitten in Deutschland gibt es tatsächlich TV-Produktionsfirmen, die die Mitwirkenden an ihren Reality-Formaten Verträge unterzeichnen lassen! Schlimmer noch: In diesen Verträgen wird offensichtlich relativ transparent über all das aufgeklärt, was bei einer solchen Produktion erwartet wird!

Wir hatten eigentlich nicht damit gerechnet, das Thema schon so bald wieder auf der Tagesordnung zu sehen: Immerhin hatte nämliches Kulturressort erst im Januar über die Inhalte der knallharten „geheimen TV-Verträge″ zu Dschungelcamp-DSDS-Popstars-GNTM-Bauersuchtfrau berichtet. Schon seinerzeit waren wir entsetzt – immerhin wurde aufgedeckt:

„Wer nicht macht, was in den komplizierten Verträgen steht, fliegt raus.″

Ob man sich damit noch auf dem Boden der hiesigen Rechtsordnung bewegt?

Egal. Bei der aktuellen Vertragsberichterstattung sind die Boulevardfeuilletonisten aus Anlass der neuen Staffel von „Die Alm – Promischweiß und Edelweiss″ (und des Sommerlochs?) noch auf etwas viel Schlimmeres aufmerksam gemacht worden:

„Der Vertrag ist bedenklich, weil wesentliche Bestimmungen gravierende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Mitwirkenden darstellen″ (…) „Die Mitwirkenden entblößen sich dabei ihrer Rechte für die Herstellungsdauer und auch darüber hinaus nahezu komplett″,

wird ein vertragsrechtserfahrener Kollege zitiert. Möglicherweise kam dabei etwas zu kurz, dass just die Verfügung über persönlichkeitsrechtliche Positionen Gegenstand, Kern und Grund der Verträge mit den regelmäßig nicht gerade medienunerfahrenen Mitwirkenden ist (mehr dazu auch hier).

Moralisch kann man dies bedenklich finden, rechtlich eher nicht. Zugegeben: Auch und gerade bei Verträgen über Persönlichkeitsrechte kann die Grenze zur Sittenwidrigkeit überschritten werden. Allerdings sind die hierbei zu berücksichtigenden Umstände einem steten Wandel unterworfen. Völlig zu Recht stellt deshalb die Kollegin Bezzenberger im „Handbuch des Persönlichkeitsrechts″ fest:

„Nimmt man die unantastbare Würde des Menschen als Maßstab für eine mögliche Sittenwidrigkeit eines Vertrages über die Bereitstellung privater Informationen, so kann man dabei jedoch kaum die Entwicklung der Medien in den letzten Jahrzehnten und die damit in Verbindung stehende weitere Lockerung der Moral außer Betracht lassen. Prantls Ausführungen [zur möglichen Sittenwidrigkeit entsprechender Verträge] stammen aus dem Jahre 1983 und liegen damit lange vor einer Zeit in der Prominente sich freiwillig und gegen Honorar in ein Dschungelcamp begeben, um dort vor den Augen der Öffentlichkeit Ekel erregende „Mutproben″ wie z.B. das Essen von Känguru-Hoden  auszuführen. In einer Gesellschaft, in der die Ausstrahlung von Live-Aufnahmen von der Darmspiegelung bei einer ehemaligen Tagesschau-Moderatorin nur noch für kurzen medialen Wirbel sorgt, wird die Messlatte für die Sittenwidrigkeit eines Vertrages über die Übermittlung privater Informationen wohl relativ hoch anzusetzen sein.″

Die rechtlichen „Bedenken″ gegen die Verträge über die Alm-Mitwirkung sind ungefähr so valide wie die erstaunte Feststellung, dass sich der Verkäufer aufgrund eines Kaufvertrages sämtlicher Rechte an der Kaufsache begibt und der neue Eigentümer berechtigt ist, mit der Kaufsache nach Belieben zu verfahren.

Abgesehen davon: Die Mitwirkenden am TV-Alm-Spektakel haben immerhin Verträge unterzeichnet, in denen der Umfang der preiszugebenden Persönlichkeitsrechte ansatzweise nachvollziehbar festgelegt ist. Das soll – dem Vernehmen nach – im Boulevardbereich ja nicht die Regel sein.

(Und noch ein Letztes: War statt „die Mitwirkenden entblößen sich dabei ihrer Rechte″ nicht eher „entäußern″ gemeint? War nur so ’ne Frage…)

Nachtrag 10.08.2011: Leichte Verwirrung über den eingangs erwähnten Artikel jetzt auch hier.

Tags: Bauer sucht Frau Die Alm - Promischweiß und Edelweiß Dschungelcamp DSDS geheime TV-Verträge GNTM Intimsphäre Mitwirkendenverträge Persönlichkeitsrecht Privatsphäre Sittenwidrigkeit