Update Vergaberecht: Neue Schwellenwerte ab 2022
Zum 1. Januar 2022 treten neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle Vergabeverfahren gelten, die ab 2022 eingeleitet werden.
Zum 1. Januar 2022 treten neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Sie werden für alle Vergabeverfahren gelten, die ab 2022 eingeleitet werden.