18. Dezember 2014
Arbeitsrecht

Bezugnahmeklausel auf DGB-Tarifverträge: Kein „Geschenk″ aus Erfurt!

Sind DGB-Tarifverträge mehrgliedrig, einheitlich oder gar mehrgliedrig-einheitlich? Die Antwort steht aus, Termin vor dem BAG wurde aufgehoben.

Gestern sollte an sich vor dem BAG über eine Revision verhandelt werden, die sich maßgeblich mit dem Rechtscharakter der DGB-Tarifverträge (mehrgliedrig, einheitlich oder gar mehrgliedrig-einheitlich?) und darauf aufsetzend mit der AGB-rechtlichen Einwertung der Bezugnahmeklausel auf diese befassen sollte (Az. 5 AZR 691/13).

Das LAG Baden-Württemberg hat die Wirksamkeit der Regelung noch bejaht (Urteil vom 04. Juni 2013 – 22 Sa 73/12). Sollte das BAG die letztgenannte Frage anders beantworten, könnten die eingesetzten Zeitarbeitnehmer von den dem jeweiligen Personaldienstleister equal pay und die Rentenversicherungsträger entsprechende (erhebliche) Nachforderungen geltend machen.

Der Termin ist allerdings aufgehoben worden, so dass keine Entscheidung in der Sache ergangen ist. Ein ggf. „unschönes″ vorweihnachtliches Geschenk aus Erfurt bleibt der Branche (zumindest vorerst) erspart. Die Angelegenheit bleibt daher weiter spannend…

Weitere Einzelheiten dazu entnehmen Sie der Januar-Ausgabe des „Infobriefs Zeitarbeit“, mit dem wir jeden Monat über aktuelle Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal informieren. Sollten Sie Interesse haben, diesen zu beziehen, schreiben Sie mir bitte eine kurze E-Mail (alexander.bissels@cms-hs.com).

Tags: Bezugnahmeklausel DGB-Tarifverträge Rentenversicherungsträger Tarifvertrag