11. April 2025
Koalitionsvertrag 2025 Gewerblicher Rechtsschutz

IP im Koalitionsvertrag: Alles im „Grünen Bereich“?

Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Themen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des sog. „Grünen Bereichs“, im neuen Koalitionsvertrag Berücksichtigung finden.

Fiel das Wort „Innovation“ im Ampel-Koalitionsvertrag von 2021 noch 76 Mal, erwähnt der Koalitionsvertrag im Jahr 2025 das Wort nur noch 49 Mal. Rief der Ampel-Koalitionsvertrag noch ein „Innovationsjahrzehnt“ aus, ist mittlerweile von einem „Innovationsschub“ die Rede. Doch bedeutet die Wortwahl auch, dass die neue Koalition dem Thema weniger Aufmerksamkeit widmet? Im neuen Koalitionsvertrag gibt man sich trotzdem innovationsfreundlich und die Beteiligten legen eine nationale IP-Strategie vor. In diesem Blog-Beitrag erhalten Sie einen ersten Überblick über einige der im Koalitionsvertrag angesprochen Themen rund um Fragen u.a. zum Gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheberrecht und Life Sciences. Vertiefende Blog-Beiträge zu den aufgeworfenen und zu weiteren Themen werden im Laufe unserer Blog-Serie zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD folgen.

Forschung und Innovation

Die künftigen Regierungsparteien schreiben im Koalitionsvertrag von einem „Innovationsschub für die Wirtschaft“. Hierfür sollen Bürokratie abgebaut und Vorgänge digitalisiert sowie auf einer „One-Stop-Shop“-Plattform zugunsten von Start-ups gebündelt werden. Insbesondere beim Thema Künstliche Intelligenz (KI) hat die Koalition große Ambitionen, wenn sie das Ziel ausruft, Deutschland als „KI-Nation“ etablieren zu wollen. Massive Investitionen sowie eine innovationsfreundliche Regulierung für industrielle KI werden in Aussicht gestellt. Zudem kündigt sie eine „Hightech Agenda für Deutschland“ und die Organisation technologieoffener Innovationsökosysteme und Forschungsfelder an. Mehr zu dem Thema KI im Koalitionsvertrag erfahren Sie hier in unserem Blog: KI im Koalitionsvertrag 2025: Was jetzt auf Unternehmen zukommt.

Pharma und Biotech

Auch auf dem Gebiet von Pharma und Biotech möchte die schwarz-rote Koalition einiges bewegen: Deutschland soll zum „weltweit innovativsten Chemie-, Pharma- und Biotechnologiestandort“ werden. Die Koalition spricht sich gegen ein Totalverbot von Stoffgruppen und für eine ausgewogene EU-Regulierung mit risikobasiertem Ansatz auf dem Gebiet der Chemikalienpolitik sowie für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten und für einen gestärkten Transfer von Innovationen meist akademischen Ursprungs in neue Geschäftsmodelle u.a. für den Gesundheitsbereich aus. Diese Translation setzt ein entsprechendes einfacheres regulatorisches Umfeld voraus. So sollen Ausgründungen laut Koalitionsvertrag künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Als gesetzgeberische Tätigkeiten werden zudem u.a. ein Forschungsdatengesetz, ein Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche sowie eine „zeitgemäße“ Regelung von Zell- und Gentherapien in der Forschung und die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes angekündigt. Soweit im Koalitionsvertrag als Ziel ausgerufen wird, den Binnenmarkt als „Motor unserer Wirtschaftskraft“ weiterzuentwickeln, werden in diesem Zusammenhang u.a. medizinische Produkte und Pharma als einige der wichtigsten Themen genannt.

Die Biotechnologie wird im Koalitionsvertrag als Schlüsselindustrie eingestuft. Die neue Koalition stellt Förderungen u.a. für die Entwicklung neuer Wirkstoffe und Therapien durch die lebenswissenschaftliche, molekularbiologische und pharmazeutische Forschung sowie regulatorische Erleichterungen in Aussicht. Als Grundlage für Präventions-, Präzisions- und personalisierte Medizin soll eine nationale Biobank geschaffen werden.

Nachdem die Ampel-Koalition in der vorangegangenen Legislaturperiode das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis eingeführt hat, kündigt die neue Koalition an, dieses Gesetz noch im Herbst dieses Jahres „ergebnisoffen“ evaluieren zu wollen. 

Mehr zu dem Thema Life Science und Healthcare im Koalitionsvertrag erfahren Sie hier in unserem Blog: Der Gesundheitssektor im Koalitionsvertrag.

Kultur und Medien

Die neue Koalition misst Kunst und vielfältiger Kultur für die Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse im Koalitionsvertrag hohe Bedeutung bei. Sie bekennt sich zur Kunstfreiheit ohne inhaltliche Vorgaben durch den Staat. Deutschland solle ein „Leuchtturm für freie Kunst und Kultur in der Welt“ sein. Im Koalitionsvertrag wird betont, dass keine Projekte und Vorhaben mit antisemitischen, rassistischen und anderen menschenverachtenden Zielen gefördert werden. Deutschland als Filmstandort soll u.a. durch eine Reform der Filmförderung und eine Weiterentwicklung des Filmförderungsgesetzes gestärkt werden.

Immer wieder gab es zuletzt gerade mit Blick auf KI und KI-Training Unstimmigkeiten bzgl. des finanziellen Ausgleichs für Kreative. Gleichzeitig betont der Koalitionsvertrag, dass KI auch großes Potential für Kunst und Kultur hat. Es wird daher auf dem Gebiet des Urheberrechts in Aussicht gestellt, für einen fairen Interessensausgleich von Kreativen, Wirtschaft und Nutzern zu sorgen. Dementsprechend wird eine angemessene Vergütung der Urheber verlangt, deren Werke für das Training generativer KI verwendet werden. Die Koalition kündigt an, eine Strategie „Kultur & KI“ zu entwickeln.

Schließlich haben die Koalitionsparteien auch die großen Plattformen im Blick, u.a. auf dem digitalen Musikmarkt in diesem Zusammenhang. So sollen Streaming-Plattformen verpflichtet werden, die Werkschaffenden in angemessener Weise an den Einnahmen zu beteiligen. Als gesetzgeberische Maßnahme wird ein unabdingbares Recht auf eine regelgerechte Abrechnungsprüfung angekündigt

Medien und Meinungsfreiheit

Im Koalitionsvertrag verpflichtet sich die neue Koalition zudem zu einer Stärkung der Medienvielfalt sowie der Sicherung der Meinungsfreiheit. Sie bekennt sich zum pluralen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie zu fairen Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen für private Medien. Die Einführung einer „Abgabe für Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“ soll geprüft werden, während sich die Koalition zugleich klar gegen neue Werbebeschränkungen und für eine Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts ausspricht. Es soll zudem in den Austausch mit Verlagen eingetreten und Kooperationen privater Medienhäuser erleichtert werden. Desinformation und Fake News sieht die neue Koalition als ernsthafte Bedrohung für die Demokratie und fordert ein Vorgehen der staatsfernen Medienaufsicht gegen Informationsmanipulation sowie „Hass und Hetze“ unter gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben sowie eines Verbots von Bots und Fake Accounts.

Wir informieren Sie in unserer Blog-Serie zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD fortlaufend mit aktuellen Beiträgen zu diesem Thema. Sie können diese Blog-Serie über den RSS-Feed abonnieren und werden von uns über neue Beiträge informiert. 

Die englischsprachige Fassung des Beitrags finden hier: IP in the coalition agreement: anything to be concerned about? (cms-lawnow.com).

Tags: Gewerblicher Rechtsschutz Koalitionsvertrag 2025