Vorsicht vor der versehentlichen Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel
BGH: Auch einseitig unterschriebene Gerichtsstandsklausel kann wirksam sein, soweit erkennbar ist, dass die Klausel von beiden Parteien autorisiert war.
BGH: Auch einseitig unterschriebene Gerichtsstandsklausel kann wirksam sein, soweit erkennbar ist, dass die Klausel von beiden Parteien autorisiert war.