Schicksal von Dauerschuldverhältnissen bei Umwandlungen und Strukturmaßnahmen
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB wird oft unterschätzt. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung stärkt die Position des Kündigenden bei Übergang eines Dauerschuldverhältnisses im Rahmen von Verschmelzungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung von Dauerschuldverhältnissen nach § 314 BGB wird oft unterschätzt. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung stärkt die Position des Kündigenden bei Übergang eines Dauerschuldverhältnisses im Rahmen von Verschmelzungen.