Nicht ohne meinen Betriebsrat – Facebook-Auftritt des DRK als Überwachungseinrichtung?
Arbeitgeber haben bei Einführung und Betrieb einer Facebookseite künftig Mitbestimmungsrechte zu beachten.
Arbeitgeber haben bei Einführung und Betrieb einer Facebookseite künftig Mitbestimmungsrechte zu beachten.