Betriebskosten: Einsichtsrecht des Mieters in Verbrauchsdaten anderer Mieter
Ein Mieter muss bei verbrauchsabhängiger Umlage die Verbrauchsdaten der anderen Nutzer einsehen können – verweigert der Vermieter dies, ist das Zahlungsverlangen ungerechtfertigt.
Ein Mieter muss bei verbrauchsabhängiger Umlage die Verbrauchsdaten der anderen Nutzer einsehen können – verweigert der Vermieter dies, ist das Zahlungsverlangen ungerechtfertigt.