Corona-Hilfen: Rückforderung bei verbundenen Unternehmen
Verbundene Unternehmen müssen bei mehrfach gewährten Corona-Hilfen mit Rückforderungen rechnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster erneut bestätigt.
Verbundene Unternehmen müssen bei mehrfach gewährten Corona-Hilfen mit Rückforderungen rechnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster erneut bestätigt.