Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig: Elbquerung verzögert sich
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Elbquerung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Elbquerung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.