Tarifwerk GVP/DGB: Befristung von Arbeitsverhältnissen
Im MTV GVP/DGB entfällt zukünftig die Möglichkeit der viermaligen Verlängerung der sachgrundlosen Befristung innerhalb der maximalen Befristungsdauer von zwei Jahren. Es gelten damit die gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen und damit maximal eine dreimalige Verlängerungsmöglichkeit.
Im MTV GVP/DGB entfällt zukünftig die Möglichkeit der viermaligen Verlängerung der sachgrundlosen Befristung innerhalb der maximalen Befristungsdauer von zwei Jahren. Es gelten damit die gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen und damit maximal eine dreimalige Verlängerungsmöglichkeit.