Aktuelle Urteile zum Zeitpunkt des Zugangs von E-Mails
Der BGH bejaht den Zugang bereits bei Speicherung auf dem Mailserver des Empfängers während der üblichen Geschäftszeiten. Es bleiben aber noch Fragen.
Der BGH bejaht den Zugang bereits bei Speicherung auf dem Mailserver des Empfängers während der üblichen Geschäftszeiten. Es bleiben aber noch Fragen.