Vervielfältigung eines Fotos für Erstellung eines KI-Trainingsdatensatzes zulässig
Das OLG Hamburg bestätigt in Deutschlands erstem Fall zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Zusammenhang mit dem KI-Training die Entscheidung der Vorinstanz.
Das OLG Hamburg bestätigt in Deutschlands erstem Fall zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Zusammenhang mit dem KI-Training die Entscheidung der Vorinstanz.