All Stars: Ohne Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen kein Schadensersatz!
Der Markeninhaber muss dem Gericht genügend Grundlagen für eine Schadensschätzung liefern, um entgangenen Gewinn darzulegen. Praktisch ist das kaum möglich.
Der Markeninhaber muss dem Gericht genügend Grundlagen für eine Schadensschätzung liefern, um entgangenen Gewinn darzulegen. Praktisch ist das kaum möglich.