„Alle Jahre wieder″: Freistellung von der Arbeitspflicht an Weihnachten und Silvester
Die Freistellung von der Arbeitspflicht an Weihnachten und Silvester kann sich aus einer betrieblichen Übung ergeben.
Die Freistellung von der Arbeitspflicht an Weihnachten und Silvester kann sich aus einer betrieblichen Übung ergeben.